Touristensteuer-Rechner
Zur Ermittlung des Steuerbetrages geben Sie bitte Ihren Reisezeitraum ein, wählen Sie die Unterkunftsart und die Anzahl der Reisenden und klicken Sie auf Berechnen. Im errechneten Gesamtbetrag ist die MwSt enthalten. Die Tarife entsprechen den seit 1. Januar 2018 gültigen Bestimmungen.
Allgemeine Informationen zur Touristensteuer auf den Balearen
Im März 2016 verabschiedete das Balearen-Parlament das Gesetz zur STEUER FÜR NACHHALTIGEN TOURISMUS, alternativ: Touristensteuer. Der offizielle spanische Name lautet "impuesto del turismo sostenible". Seit dem 1. Januar 2018 gelten die aktuell gültigen Tarife.
Wer ist zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet?
Steuerpflichtig ist jeder Tourist ab dem 16. Lebensjahr, der auf den Balearen in einer touristischen Unterkunft (Hotel, Finca, Ferienhaus, Apartment, etc.) übernachtet.
Wie hoch ist die Touristensteuer?
Aktuell gültige Tarife (Stand: 2019):
- Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-plus-Hotels: 4 Euro (Nebensaison: 1 Euro)
- Vier-Sterne- und Drei-Sterne-plus-Hotels: 3 Euro (Nebensaison: 0,75 Euro)
- Ein- bis Drei-Sterne-Hotels: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
- Ferienapartments (vier Schlüssel): 4 Euro (Nebensaison: 1 Euro)
- Ferienapartments (drei Schlüssel plus): 3 Euro (Nebensaison: 0,75 Euro)
- Ferienapartments (ein bis drei Schlüssel): 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
- Ferienhäuser und Fincas: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
- Landhotels: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
- Hostals, Pensionen und Campingplätze: 1 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
- Herbergen: 1 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
- Kreuzfahrtschiffe: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
Jeweils zzgl. 10 Prozent Mehrwertsteuer (spanisch: IVA)
Hauptsaison und Nebensaison
- Hauptsaison: 1. Mai bis 31. Oktober
- Nebensaison: 1. November bis 31. April
Bestimmungen zur Berechnung der Steuer
Die Höhe der Steuer pro Aufenthaltstag richtet sich nach der Art der Unterkunft, der Haupt- bzw. Nebensaison und der Aufenthaltsdauer.
Neben den unterschiedlichen Tarifen für die Haupt- und Nebensaison ist zu beachten, dass ab dem 9. Aufenthaltstag in der selben Unterkunft der Betrag um die Hälfte sinkt.
Kinder unter 16 Jahren sind von der Steuer ausgenommen.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die ihren Basishafen auf den Balearen haben, sind nicht steuerpflichtig.
An wen entrichten Sie die Steuer?
In fast allen Häusern wird der Eigentümer/Verwalter nach Ihrer Ankunft zu Ihnen kommen, um die Steuer entgegenzunehmen. Bei wenigen Ferienobjekten muss die Zahlung der Abgabe per Überweisung vor Ihrer Ankunft erfolgen.
Angaben zur Zahlung der Steuer entnehmen Sie bitte Ihren Buchungsunterlagen.
Welche Daten werden angefordert?
Zur Weiterleitung der Steuer an die Behörde benötigt der Eigentümer/Verwalter folgende Daten: Vor- und Nachname sowie Passnummer und Anschrift aller zahlungspflichtigen Personen.